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Berichte

Eine Stadt geht im Katzenschutz voran

– wir danken Paderborn für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung am 22. September 2008, die bestimmt, dass „Freigänger"-Katzen durch einen Tierarzt kastriert und mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet werden müssen.

Ja, das ist ein Meilenstein im deutschen Tierschutz und wir freuen uns über den Mut der Stadt Paderborn, als erste Kommune im Interesse der Tiere zu handeln.

In der ausgezeichneten und ausführlichen Begründung der neuen Verordnung heißt es u.a.: „Trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine hat die Zahl der im Stadtgebiet Paderborn ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme in sehr starkem Maße zugenommen. Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen.“

„Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Hieraus resultieren insbesondere:

  1. gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere;

  2. moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung;

  3. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere;

  4. Qualen verletzter und/oder kranker Katzen.”

„Der Bestand verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden.“

„Die Bestimmungen erhalten folgende Wortlaute:

(4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Bravo, Paderborn! Nun aber ran, liebe Städte und Gemeinden, wenn ihr den Anschluss an zeitgemäßen Tierschutz nicht verlieren wollt.